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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1975, Az.: 2 RU 77/75

Zulassung der Revision; Sprungrevision; Beschluß; Keine Zuziehung ehrenamtlicher Richter; Arbeitsgerät; Blindenführerhund; Zweckbestimmung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.12.1975
Aktenzeichen
2 RU 77/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10768
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 102 - 108
  • SozR 1500 § 161 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Zulassung einer Sprungrevision durch Beschluß des Vorsitzenden einer Kammer des SG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter.

2. Ein Blindenführhund kann ein Arbeitsgerät iS des RVO § 549 sein. Voraussetzung ist, daß er seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird.