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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1961, Az.: 4 AZR 297/60

Verjährungsfrist; Rechtliches Hindernis; Verweigerung der Leistung; Ablehnende Rechtsprechung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1961
Aktenzeichen
4 AZR 297/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 20.05.1960 - 3 Sa 16/60

Fundstellen

  • BAGE 12, 97 - 104
  • NJW 1962, 1077-1078 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des BGB § 202 Abs. 1 setzt voraus, daß bis zum Ablauf der im Einzelfall in Betracht kommenden Verjährungsfrist ein rechtliches Hindernis, das den Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt, objektiv vorhanden war.

2. Eine ständige, einen bestimmten Anspruch ablehnende Rechtsprechung kann eine entsprechende Anwendung des BGB § 202 Abs. 1 grundsätzlich nicht rechtfertigen.