Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 42a DRG - Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
Amtliche Abkürzung
DRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
203

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Gesundheitsdienstgesetz vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 663), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GBl. S. 387, 388), wird wie folgt geändert:

§ 8 wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

    »(2) Die Durchführung der Sprachstandsdiagnose nach § 91 Abs. 2 des Schulgesetzes kann den Bediensteten der Gesundheitsämter in Nebentätigkeit übertragen werden.«

  2. 2.

    Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden Absätze 3 bis 5.