Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.04.1979, Az.: 4 AZR 618/77
Dekorateure im Einzelhandel; Gehaltsgruppen; Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.04.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 618/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10013
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 11.05.1977 - 2 Sa 787/76
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel
Amtlicher Leitsatz
Die Eingruppierung von Dekorateuren im Einzelhandel richtet sich nicht allein nach den zu den Gehaltsgruppen angeführten Tätigkeitsbeispielen, sondern zusätzlich auch nach den vorangestellten allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen.