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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.04.1979, Az.: 4 AZR 618/77

Dekorateure im Einzelhandel; Gehaltsgruppen; Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.04.1979
Aktenzeichen
4 AZR 618/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 11.05.1977 - 2 Sa 787/76

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel

Amtlicher Leitsatz

Die Eingruppierung von Dekorateuren im Einzelhandel richtet sich nicht allein nach den zu den Gehaltsgruppen angeführten Tätigkeitsbeispielen, sondern zusätzlich auch nach den vorangestellten allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen.