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§ 12 ThürMfG - Beteiligung von Unternehmen und Interessenverbänden

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
ThürMfG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
70-1

Die Kammern, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und des Handwerks sowie die Gewerkschaften können bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen nach diesem Gesetz konsultiert werden.