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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.08.1987, Az.: BVerwG 6 B 2/87

Protokoll; Parteivernehmung; Rüge

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.08.1987
Aktenzeichen
BVerwG 6 B 2/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12638
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 27.10.1986 - 4 A 1/83

Fundstellen

  • NJW 1988, 579-580 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1988, 348 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wird das Ergebnis einer Parteivernehmung nicht in der vorgeschriebenen Weise protokolliert, so kann dies nur in der nächsten (anschließenden) mündlichen Verhandlung, aber nicht mehr im Anschluß an die Verkündung des darauf ergehenden Urteils gerügt werden.