Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.05.1959, Az.: 2 AZR 450/58

Entscheidung über Anspruch; Gründe; Tenor; Übergangener Anspruch; Ablauf der Wochenfrist; Auflösungsantrag; Kündigungsschutzrechtsstreit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.05.1959
Aktenzeichen
2 AZR 450/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 01.08.1958 - V LA 149/58

Fundstellen

  • BAGE 8, 20 - 25
  • DB 1959, 920 (Kurzinformation)
  • DB 1959, 952 (Kurzinformation)
  • JZ 1959, 578 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1959, 791-792 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1959, 1942 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist über einen Anspruch zwar in den Gründen, nicht aber im Tenor entschieden worden, so ist er "übergangen" iS des ZPO § 321. Die Rechtshängigkeit eines in dieser Weise übergangenen Anspruchs erlischt mit Ablauf der Wochenfrist des ZPO § 321; der Anspruch wird dann so angesehen, als ob er nicht anhängig gewesen wäre.

2. Ein Auflösungsantrag nach KSchG § 7 setzt voraus, daß ein Kündigungsschutzrechtsstreit i.S. des KSchG anhängig ist. Fehlt es an dieser Voraussetzung, ist der Auflösungsantrag als unzulässig zurückzuweisen.