§ 29 LaplaG - Oberzentren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz - LaplaG)
- Amtliche Abkürzung
- LaplaG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 230-1
Oberzentren sollen für mehrere Mittelbereiche oder für Teile von diesen Einrichtungen zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs bieten (Oberbereiche); sie sollen ein starkes, differenziertes Wirtschaftsgefüge mit einem bedeutenden industriellen Potential aufweisen, dessen Wachstum anzustreben ist.