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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.05.1983, Az.: BVerwG 4 C 16/79

Außenbereich; Erleichterte Nutzungsänderung; Tatsächliche Nutzung; Privilegierte Nutzung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.05.1983
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 16/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12016
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Minden 17.01.1977 - 1 K 1024/76
OVG Nordrhein-Westfalen - 17.11.1978 - AZ: XI A 478/77

Fundstellen

  • BauR 1983, 448
  • MDR 1984, 695-696 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

§ 35 IV BBauG erleichtert die Nutzungsänderung nur für solche baulichen Anlagen, die bisher tatsächlich i. S. des § 35 I bis III BBauG genutzt worden sind. Fehlt es hieran, so genügt es nicht, daß die bauliche Anlage nur für eine der bezeichneten privilegierten Nutzungen genehmigt worden ist.