Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.02.1995, Az.: 2 BvR 2588/93
Willkürverbot; Verfahrenshindernis; Erstattung von Auslagen; Nichtverurteilter Beschuldigter
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 06.02.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2588/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13180
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ-RR 1996, 45-46 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot (Art. 3 I GG), entgegen der herrschenden Rechtsprechung in den Fällen, in denen ein zur Einstellung des Verfahrens führendes Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, keine Auslagen zu erstatten.
2. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nichtverurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten.