Bundessozialgericht
Urt. v. 26.05.1987, Az.: 4a RJ 61/86
Inhalt der Revisionsbegründung ; Eigene Meinung; Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils; Rechtsverletzung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.05.1987
- Aktenzeichen
- 4a RJ 61/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11545
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1987, 716
Amtlicher Leitsatz
Die Revisionsbegründung muß nicht nur die eigene Meinung wiedergeben, sondern sich mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und erkennen lassen, daß und warum die als verletzt gerügte Vorschrift des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.