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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.05.1987, Az.: 4a RJ 61/86

Inhalt der Revisionsbegründung ; Eigene Meinung; Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils; Rechtsverletzung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.05.1987
Aktenzeichen
4a RJ 61/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11545
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1987, 716

Amtlicher Leitsatz

Die Revisionsbegründung muß nicht nur die eigene Meinung wiedergeben, sondern sich mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und erkennen lassen, daß und warum die als verletzt gerügte Vorschrift des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.