Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3 KAVO - Grenzwerte

Bibliographie

Titel
Kommunalabgabenverordnung (KAVO)
Amtliche Abkürzung
KAVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
610-10-1

(1) Erreicht die Belastung für die Abwasserbeseitigung 70,- EUR je Einwohner und Jahr und für die Wasserversorgung 1,10 EUR je cbm, kann die kommunale Gebietskörperschaft auf die Verzinsung des Eigenkapitals und die die Tilgungen übersteigenden Abschreibungen verzichten. Insoweit kann auf die Erhebung von Benutzungsgebühren und Beiträgen verzichtet werden.

(2) Erreicht die Belastung für die Abwasserbeseitigung 105,- EUR je Einwohner und Jahr und für die Wasserversorgung 1,65 EUR je cbm, kann die kommunale Gebietskörperschaft insoweit auf die Erhebung von Benutzungsgebühren und Beiträgen verzichten und die ausgabewirksamen Kosten aus allgemeinen Deckungsmitteln finanzieren.