Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.05.1976, Az.: 1 BvL 31/73
Abfindung; Vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Vergleich; Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit; Sozialstaatsprinzip
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 12.05.1976
- Aktenzeichen
- 1 BvL 31/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 11064
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 42, 176 - 191
- DB 1976, 1678-1680 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1976, 554-557
- NJW 1976, 2117-2119 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, wenn eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer bei vorzeitiger Auflösung seines Arbeitsverhältnisses durch Vergleich erhält, in voller Höhe zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führt.