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Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1990, Az.: VIII ZR 261/88

Rücknahmevereinbarung; Mithaftungsvereinbarung; Leasing; Rücknahmegarantie; Zahlungsverzug

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
31.01.1990
Aktenzeichen
VIII ZR 261/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14432
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1990, 3014-3016 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Auslegung und zum Umfang einer "Rücknahme- und Mithaftungsvereinbarung", nach der der Vermittler eines Leasinggeschäfts eine "Rücknahmegarantie" gegenüber dem Leasinggeber für den Fall des Zahlungsverzugs des Leasingnehmers übernimmt.