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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 11.07.1972, Az.: 1 ABR 2/72

Betriebsrat; Leistungszulage; Tarifgehalt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.07.1972
Aktenzeichen
1 ABR 2/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 10062
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 05.10.1971 - 8 BV 3/71
LAG Berlin 24.02.1972 - 7 TaBV 1/71

Fundstellen

  • BAGE 24, 349 - 355
  • DB 1972, 2020-2021 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1972, 1391-1392 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat jederzeit eine Liste vorzulegen, aus der sich das Tarifgehalt und die tarifliche Leistungszulage aller beschäftigten Angestellten ergeben. Die Rechtsstellung des Betriebsrates findet ihre Grenze an dem die ganze Rechtsordnung beherrschenden Prinzip des Rechtsmißbrauchs.