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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.05.1974, Az.: 12 RJ 8/74

Bestimmung der Alters des Versicherten; Rechtskraft; Empfangsbedürftige Willenserklärung; Zugang; Widerruf; Anfechtung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.05.1974
Aktenzeichen
12 RJ 8/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10856
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 37, 257 - 262
  • SozR 2200 § 1248 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Die Bestimmung des Versicherungsfalles des Alters durch den Versicherten ist bis zu dem Zeitpunkt zulässig, in dem der Bescheid über das Altersruhegeld oder das dazu ergangene Urteil rechtskräftig wird. Sie wird als empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung mit dem Zugang bei dem Rentenversicherungsträger wirksam. Sie kann nur entsprechend den Vorschriften des BGB über den Widerruf (BGB § 130) und die Anfechtung von Willenserklärungen (BGB §§ 119 ff) beseitigt werden.