Bundessozialgericht
Urt. v. 22.05.1974, Az.: 12 RJ 8/74
Bestimmung der Alters des Versicherten; Rechtskraft; Empfangsbedürftige Willenserklärung; Zugang; Widerruf; Anfechtung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 22.05.1974
- Aktenzeichen
- 12 RJ 8/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10856
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 37, 257 - 262
- SozR 2200 § 1248 Nr 3
Amtlicher Leitsatz
Die Bestimmung des Versicherungsfalles des Alters durch den Versicherten ist bis zu dem Zeitpunkt zulässig, in dem der Bescheid über das Altersruhegeld oder das dazu ergangene Urteil rechtskräftig wird. Sie wird als empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung mit dem Zugang bei dem Rentenversicherungsträger wirksam. Sie kann nur entsprechend den Vorschriften des BGB über den Widerruf (BGB § 130) und die Anfechtung von Willenserklärungen (BGB §§ 119 ff) beseitigt werden.