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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1983, Az.: 4 AZR 420/82

Fallgruppenbewährungsaufstieg; Vertretungszeit; Vorübergehend ausgeübte Tätigkeit; Bewährungszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.11.1983
Aktenzeichen
4 AZR 420/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Flensburg 26.03.1982 - 1 Ca 282/82
LAG Kiel 12.08.1982 - 3 Sa 241/82

Fundstelle

  • BAGE 43, 374 - 381

Amtlicher Leitsatz

Im Gegensatz zur Regelung des § 23a BAT kann für den sogenannten Fallgruppenbewährungsaufstieg die Zeit der vorübergehend oder vertretungsweise nach § 24 BAT ausgeübten Tätigkeit nicht auf die Bewährungszeit angerechnet werden.