Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.01.1994, Az.: 2 BvR 1912/93
Nächster Angehöriger; Totensorgerecht; Anhörung; Leichenöffnung; Beschwerde; Begründung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.01.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1912/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 13110
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1994, 783-785 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 1994, 246-247 (Volltext mit red. LS)
- wistra 1994, 246
Redaktioneller Leitsatz
1. Es hat einiges für sich, daß der nächste Angehörige und Inhaber des Totensorgerechts gehört werden muß, bevor eine Leichenöffnung nach § 33 Abs. 3 StPO stattfindet. Dieser kann die Anordnung der Leichenöffnung mit der Beschwerde nach § 304 StPO anfechten, so daß sie eine Begründung enthalten muß.