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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.01.1994, Az.: 2 BvR 1912/93

Nächster Angehöriger; Totensorgerecht; Anhörung; Leichenöffnung; Beschwerde; Begründung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.01.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1912/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1994, 783-785 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1994, 246-247 (Volltext mit red. LS)
  • wistra 1994, 246

Redaktioneller Leitsatz

1. Es hat einiges für sich, daß der nächste Angehörige und Inhaber des Totensorgerechts gehört werden muß, bevor eine Leichenöffnung nach § 33 Abs. 3 StPO stattfindet. Dieser kann die Anordnung der Leichenöffnung mit der Beschwerde nach § 304 StPO anfechten, so daß sie eine Begründung enthalten muß.