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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.05.1969, Az.: 4 RJ 315/68

Bindender Rentenbescheid; Unberechtigte Rentenbezüge; Rückforderungsrecht des Rentenversicherungsträgers; Rückforderung gegenüber Sozialhilfeträger

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.05.1969
Aktenzeichen
4 RJ 315/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10770
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 29, 249 - 254
  • NJW 1970, 167-168 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Träger der Rentenversicherung ist durch eine - im Verhältnis zum Versicherten bindende - Rentenbewilligung nicht gehindert, zu Unrecht gezahlte Rentenbeträge vom Sozialhilfeträger zurückzufordern, dem diese Beträge zur Erfüllung eines Ersatzanspruchs nach den RVO § 1531, 1536 überwiesen worden sind.