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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.07.1990, Az.: 1 BvR 237/88

Sitzblockade; Gewalt; Verwerflichkeitsprüfung; Nötigung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.07.1990
Aktenzeichen
1 BvR 237/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12265
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JR 1991, 13-16 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 1991, 971-972 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1990, 491

Redaktioneller Leitsatz

1. Wenn der Gewaltbegriff des § 240 StGB hinsichtlich eines psychischen Zwangs bestimmt wird, ist eine Verwerflichkeitsprüfung erforderlich.

2. Dieser ist nicht genügt, wenn das Gericht zwar die Notwendigkeit einer Einzelabwägung erkennt, die Entscheidungsgründe darüber aber nichts enthalten.

3. Bei der Verwerflichkeitsprüfung bezüglich einer Sitzblockade sind rechtlich geschützte Interessen Dritter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls in die Abwägung einzubeziehen.