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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.11.1970, Az.: 5 AZR 154/70

Arbeitsplatzwechsel; Urlaubsabgeltung; Freizeitanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.11.1970
Aktenzeichen
5 AZR 154/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 12.03.1970 - 4 Sa 64/70

Fundstellen

  • BAGE 23, 41 - 46
  • DB 1971, 199-200 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1971, 334-335 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1971, 534-535 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Abgeltung bei Arbeitsplatzwechsel"

Amtlicher Leitsatz

1. Im Falle des Arbeitsplatzwechsels innerhalb des Kalenderjahres darf der auf Urlaubsabgeltung in Anspruch genommene bisherige Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einen gegen den späteren Arbeitgeber entstandenen Freizeitanspruch verweisen.

2. Das Bestehen eines Freizeitanspruchs gegen den neuen Arbeitgeber ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung des Abgeltungsanspruchs, nicht der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu beurteilen (abweichend von BAG 8, 168 = AP Nr. 46 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).