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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 18.12.1997, Az.: V ZB 3/97

Berichtigung eines Urteilstenors

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1997
Aktenzeichen
V ZB 3/97
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1997, 15595
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 18. Dezember 1997
durch
den Vizepräsidenten Prof. Dr. Hagen und
die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1997 wird in seinem Tenor gemäß § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, daß es im zweiten Absatz wie folgt heißen muß:

Die in der Eigentümerversammlung vom 24. Oktober 1991 gefaßten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Hagen
Lambert-Lang
Wenzel
Krüger
Klein