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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.01.1991, Az.: 2 BvR 595/87

Amtshaftung; Ausländer; Heimatstaat; Gegenseitigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.01.1991
Aktenzeichen
2 BvR 595/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12324
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • IPRspr 1991, 53
  • NJW 1991, 2757 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1991, 661-662 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, die Entschädigung nach Amtshaftungsgrundsätzen bei Ausländern davon abhängig zu machen, daß im Verhältnis zu ihrem Heimatstaat die Gegenseitigkeit verbürgt ist.