Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1957, Az.: 1 AZR 352/56

Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs; Betriebsferien; Kurzarbeit; Ausweichmöglichkeiten; Betriebsstillegung; Unternehmerverantwortlichkeit; Überwindung der Krisenzeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.09.1957
Aktenzeichen
1 AZR 352/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 25.05.1956 - 4 Sa 91/56

Fundstellen

  • AP Nr. 8 zu § 13 KSchG
  • DB 1957, 1102-1103 (Volltext)
  • NJW 1957, 1855 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob ein Unternehmer bei Vorliegen eines Sachverhalts, der eine sinnvolle Weiterarbeit seines Betriebs ausschließt, Folgerungen in der Richtung zieht, daß der Betrieb Betriebsferien oder Kurzarbeit einlegt, oder ob der Unternehmer andere Ausweichmöglichkeiten wählt oder aber zu dem Mittel der Betriebsstillegung schreitet, unterliegt letztlich der Entscheidung des Unternehmers in seiner eigenen Unternehmerverantwortlichkeit Sein Ermessen ist insoweit nur dahin eingeschränkt, daß er nicht zu dem für die Arbeitnehmer besonders schwerwiegenden Schritt der Betriebsstillegung schreiten darf, wenn die Überwindung der Krisenzeit auf andere, nicht so einschneidende Weise möglich und zumutbar ist.

2 Zum Begriff der Betriebsstillegung.