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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.06.1985, Az.: I ZR 127/83
„India-Gewürze“

Älteres Wort-Bildzeichen; Firmenbestandteil; Kollision; Priorität des Warenzeichens; Benutzungsrecht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.06.1985
Aktenzeichen
I ZR 127/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12928
Entscheidungsname
India-Gewürze
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1987, 450
  • GRUR 1986, 245
  • MDR 1986, 468 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Beruht die Kollision zwischen einem älteren Wort-Bildzeichen und einem Firmenbestandteil lediglich auf der Übereinstimmung mit einem (Wort-)Bestandteil des Warenzeichens, so beschränkt sich die Priorität des Warenzeichens für das eigene Benutzungsrecht des Zeicheninhabers regelmäßig auf den zeichenmäßigen Gebrauch.