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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.03.1974, Az.: VI ZR 216/72

Fremdverschulden; KFZ-Unfall; Mietwagen; Vollkaskoversicherung; Hohes wirtschaftliches Risiko

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.03.1974
Aktenzeichen
VI ZR 216/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11235
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Der durch fremdverschuldeten Unfall geschädigte KFZEigentümer kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens grundsätzlich nur insoweit Erstattung der Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war.