Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.1972, Az.: VI ZR 86/71
Unfall während des Überholvorganges; Sattelschlepper; Betrieb eines Fahrzeuges; Verkehrsunfall
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.07.1972
- Aktenzeichen
- VI ZR 86/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11088
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1972, 1023-1024 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1808-1809 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1972, 951
- VersR 1972, 1074-1075 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Wenn ein Motorfahrradfahrer während des Überholens eines Sattelschleppers stürzt, kann es sich auch dann um einen Unfall im Sinne des § 7 StFG, also "bei dem Betrieb" beider Fahrzeuge handeln, wenn es zu keiner Berührung der beiden Fahrzeuge gekommen ist. Der Unfall kann sich dann also auch beim Betrieb des Sattelschleppers zugetragen haben.
Hinweis:
Auch ohne einen Zusammenstoß kann der Betrieb des Kfz ursächlich sein: KG (12 U 793/78) VersR 1979, 234; VRS 56, 241.