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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.1972, Az.: VI ZR 86/71

Unfall während des Überholvorganges; Sattelschlepper; Betrieb eines Fahrzeuges; Verkehrsunfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.07.1972
Aktenzeichen
VI ZR 86/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1972, 1023-1024 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 1808-1809 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1972, 951
  • VersR 1972, 1074-1075 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn ein Motorfahrradfahrer während des Überholens eines Sattelschleppers stürzt, kann es sich auch dann um einen Unfall im Sinne des § 7 StFG, also "bei dem Betrieb" beider Fahrzeuge handeln, wenn es zu keiner Berührung der beiden Fahrzeuge gekommen ist. Der Unfall kann sich dann also auch beim Betrieb des Sattelschleppers zugetragen haben.

Hinweis:

Auch ohne einen Zusammenstoß kann der Betrieb des Kfz ursächlich sein: KG (12 U 793/78) VersR 1979, 234; VRS 56, 241.