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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1979, Az.: 4 AZR 805/77

Sicherungsabtretung; Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger; Zeitliche unbefristet; Pfändbares Arbeitseinkommen; Einziehungsermächtigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.10.1979
Aktenzeichen
4 AZR 805/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10141
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 03.08.1977 - 3 Sa 75/77

Fundstellen

  • BAGE 32, 159 - 170
  • DB 1980, 835-837 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1980, 522-523 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 287-290

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Sicherungsabtretung zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger ist, auch wenn sie zeitlich unbefristet ist und sich auf das gesamte pfändbare Arbeitseinkommen des Schuldners bezieht, wirksam. Sie geht einer späteren Pfändung vor.

2. Die Rechte aus einer solchen Abtretung können aber insoweit verwirken, als der Zessionar dem Schuldner eine Einziehungsermächtigung zur Inanspruchnahme der abgetretenen Bezüge im eigenen Namen und für eigene Zwecke erteilt. Es ist unbeachtlich, wann die Einziehungsermächtigung erteilt wird.