Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1979, Az.: 4 AZR 805/77
Sicherungsabtretung; Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger; Zeitliche unbefristet; Pfändbares Arbeitseinkommen; Einziehungsermächtigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.10.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 805/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 03.08.1977 - 3 Sa 75/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 32, 159 - 170
- DB 1980, 835-837 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1980, 522-523 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1980, 287-290
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Sicherungsabtretung zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger ist, auch wenn sie zeitlich unbefristet ist und sich auf das gesamte pfändbare Arbeitseinkommen des Schuldners bezieht, wirksam. Sie geht einer späteren Pfändung vor.
2. Die Rechte aus einer solchen Abtretung können aber insoweit verwirken, als der Zessionar dem Schuldner eine Einziehungsermächtigung zur Inanspruchnahme der abgetretenen Bezüge im eigenen Namen und für eigene Zwecke erteilt. Es ist unbeachtlich, wann die Einziehungsermächtigung erteilt wird.