Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 09.12.1975, Az.: 1 ABR 80/73

Leitender Angestellter; Tatbestandsgruppe; Unternehmensbezoge Leitungsaufgaben; Entscheidungsspielraum; Interessenpolarität zur übrigen Arbeitnehmerschaft; Präzisierung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.12.1975
Aktenzeichen
1 ABR 80/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 08.05.1973 - 5 TaBV 39/72

Fundstellen

  • BAGE 27, 374 - 387
  • DB 1976, 631-634 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß § 5 Abs. 3 BetrVG von einem vorgegebenen Begriff des leitenden Angestellten ausgeht, der durch die einzelnen Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 Nr. 1-3 a. a. O. näher präzisiert, aber nicht abschließend umschrieben wird.

2. Leitender Angestellter kann nach Sinn und Zweck der die Nichtanwendung des BetrVG aussprechenden Vorschrift nur sein, wer unternehmensbezogen Leitungsaufgaben mit einem eigenen, erheblichen Entscheidungsspielraum wahrnimmt und in einer Interessenpolarität zur übrigen Arbeitnehmerschaft steht.