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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.10.1976, Az.: BVerwG 7 C 24/73

Planfeststellungsverfahren; Entscheidung der Genehmigungsbehörde; Verwaltungsakt; Anordnung von Schutzauflagen; Planfeststellungsbeschluß

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.10.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 24/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11138
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Frankfurt 07.07.1970 - VI/V E 54/70
nachfolgend
VGH Kassel 27.06.1992 - II OE 79/70

Fundstellen

  • MDR 1977, 871
  • NJW 1977, 2367

Amtlicher Leitsatz

1. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde, von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abzusehen, ist ein Verwaltungsakt, der jedoch die Rechtsposition der Anlieger oder sonst vom Plan Betroffenen jedenfalls dann nicht berührt, wenn ein Anspruch auf Anordnung von Schutzauflagen nach § 29 Abs. 2 PBefG nicht besteht. Jedenfalls in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.

2. Wird ein Planfeststellungsverfahren nicht durchgeführt, kann der Betroffene seine Ansprüche auf Beseitigung oder Änderung der Anlage gegen den Unternehmer verfolgen. Ob daneben ein Anspruch gegen die Genehmigungsbehörde auf Anordnung von Schutzauflagen besteht und ob diese ohne Planfeststellungsbeschluß angeordnet werden können, bleibt offen.

3. Nachteile in der Benutzung benachbarter Grundstücke i.S. des § 29 Abs. 2 PBefG entstehen nicht, wenn durch einen in der Mitte der Straße verlegten besonderen Bahnkörper die Straße nicht mehr an allen Stellen von Fußgängern überquert werden kann.