Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.10.1978, Az.: BVerwG 5 C 85/77
Flurbereinigungsplan; Technische Maßnahmen; Herstellung gemeinschaftlicher Anlagen; Teilnehmergemeinschaft; Planausführung; Ausbaumaßnahme
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 26.10.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 85/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11270
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 57, 31 - 40
Amtlicher Leitsatz
1. Die zur Ausführung des Flurbereinigungsplans erforderlichen technischen Maßnahmen brauchen nicht bereits in dem Plan selbst in allen Einzelheiten festgelegt zu werden; sie zu bestimmen kann der für die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen zuständigen Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Planausführung überlassen werden (Fortführung von BVerwGE 42, 92).
2. Ein Teilnehmer kann grundsätzlich nur dann verlangen, daß eine in dem Flurbereinigungsplan festgesetzte Ausbaumaßnahme in bestimmter seinen Individualinteressen Rechnung tragender Weise ausgeführt wird, wenn davon die Wertgleichheit seiner Abfindung abhängt.