Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.10.1962, Az.: VI ZR 26/62
Verkauf eines Wurfpfeiles ; Minderjähriger Käufer; Begleitung durch Erwachsenen; Handhabung des Geräts; Verkaufsverbot
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.10.1962
- Aktenzeichen
- VI ZR 26/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1963, 1363
- DB 1963, 1356 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1963, 40-41 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1963, 101-102 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1962, 1210 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Kommt ein 10jähriges Kind in Begleitung eines Erwachsenen in einen Laden, darf der Verkäufer, der dem Kind einen Wurfpfeil mit scharfer Metallspitze verkauft, Vertrauen darin setzen, daß das Kind in der Handhabung des Geräts in ausreichender Weise belehrt wird. Ist das nicht der Fall, muß ein Verkäufer, auch ohne das Bestehen eines gesetzlichen oder polizeilichen Verkaufsverbots, davon ausgehen, daß das Kind die Gefahr beim Spielen mit dem Pfeil unter Umständen falsch einschätzt und Spielkameraden dadurch gefährden kann.