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§ 242 StPO - Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen

Bibliographie

Titel
Strafprozessordnung (StPO) 
Amtliche Abkürzung
StPO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
312-2

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.