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Bundessozialgericht
Urt. v. 04.10.1979, Az.: 1 RA 83/78

Verfallswirkung einer Beitragserstattung; Nachentrichtung von Beiträgen; Ansprüche aus fremder Beitragszeit; Wiederherstellung des Versicherungsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
04.10.1979
Aktenzeichen
1 RA 83/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10624
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 01.12.1977 - S 6 A 84/76
LSG Mainz 30.06.1978 - L 5 A 3/78

Fundstellen

  • BSGE 49, 63 - 68
  • SozR 2200 § 1303 Nr 14

Amtlicher Leitsatz

1. Die Verfallswirkung einer Beitragserstattung nach AVG § 82 Abs. 7 (= RVO § 1303 Abs. 7) umfaßt auch Ansprüche aus fremden Beitragszeiten ungeachtet dessen, daß die während dieser Zeiten entrichteten Beiträge nicht erstattet worden sind.

2. Die Nachentrichtung von Beiträgen nach AnVNG Art 2 § 27 (= ArVNG Art 2 § 28) führt nicht zu einer Wiederherstellung des früheren Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit.