Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.03.1983, Az.: 1 BvR 1078/80

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Bewerber ; Unwürdiges Verhalten; Verweigerung der Zulassung; Zulassungsregel; Freiheitliche demokratische Grundordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.03.1983
Aktenzeichen
1 BvR 1078/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 11440
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BGH 30.06.1980 - AnwZ(B) 6/80

Fundstellen

  • BVerfGE 63, 266 - 312
  • DVBl 1983, 697-705 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • JZ 1983, 599
  • MDR 1983, 726-727 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 1539-1541
  • NJW 1984, 1151-1155 (Urteilsbesprechung von Professor Dr. Udo Reifner)
  • NJW 1983, 1535-1539 (Volltext mit amtl. LS) "verfassungsfeindliche Partei"
  • NVwZ 1983, 468 (amtl. Leitsatz)
  • StV 1983, 420-424

Redaktioneller Leitsatz

1. Wenn der Bewerber sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben (§ 7 Nr. 5 BRAO), so ist die Vereinbarkeit mit Art. 12 GG insofern gegeben, als daß die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verneint werden kann.

2. Wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise im Sinne des § 7 Nr. 6 BRAO bekämpft, schließt es die geltende gesetzliche Zulassungsregel aus, daß ein aktives Eintreten für eine als verfassungsfeindlich angesehene Partei nachteilig bewertet wird.