Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.09.1982, Az.: VIII ZR 246/81
Beweis des ersten Anscheins; Geschehnisablauf; Ursache; Wahrscheinlichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.09.1982
- Aktenzeichen
- VIII ZR 246/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12641
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1982, 1145
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Voraussetzung des Beweises des ersten Anscheins ist ein typischen Geschehnisablauf, der nach allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist. Es muß für einen bestimmten Geschehnisablauf eine so hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, daß sie nach tatrichterlicher Überzeugung der Gewißheit gleichkommt.