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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.05.1976, Az.: 2 AZR 539/75

Unselbständige Anschlußberufung; Vergleich in der Hauptberufung; Zulässigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.05.1976
Aktenzeichen
2 AZR 539/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10085
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen 30.03.1973 - 2 Ca 2198/72
LAG Düsseldorf 24.07.1975 - 7 Sa 676/73

Fundstellen

  • BAGE 28, 107 - 113
  • DVBl 1977, 467 (Kurzinformation)
  • JZ 1976, 690-691
  • MDR 1976, 961-962 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 2143-2144 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine unselbständige Anschlußberufung verliert in entsprechender Anwendung des § 522 Abs. 1 ZPO auch dann ihre Wirkung, wenn die Parteien über die mit der Hauptberufung verfolgten Ansprüche einen Vergleich schließen. Erhält der Berufungsbeklagte trotzdem seine unselbständige Anschlußberufung aufrecht, dann ist sie als unzulässig zu verwerfen.