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Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.09.1973, Az.: III R 154/72

Zuständigkeit in Konkursvorrechtsstreitigkeiten; Steuerforderungen; Steuersäumniszuschläge; Nicht bevorrechtigte Forderungen

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
21.09.1973
Aktenzeichen
III R 154/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10551
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 110, 318 - 322
  • BStBl II 1974, 17
  • DStR 1973, 760-761 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Im Hinblick auf die zwischen BGH und BFH einheitliche und gefestigte Rechtsauffassung über die Zuständigkeit in Konkursvorrechtsstreitigkeiten von Steuerforderungen besteht keine Veranlassung, die Frage der Zuständigkeit erneut dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorzulegen.

  2. 2.

    Steuersäumniszuschläge nehmen am Konkurs teil, sind aber nicht bevorrechtigt.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 21.09.1973 - AZ: III R 153/72