Bundessozialgericht
Urt. v. 18.08.1971, Az.: 4 RJ 411/70
Waisenrentenanspruch; Enkelkind; Aufnahme in großelterlichen Haushalt; Beendung der Lebensgemeinschaft; Wiederherstellungsaussicht
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 18.08.1971
- Aktenzeichen
- 4 RJ 411/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10716
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1262 Abs. 2 Nr. 8 RVO
- § 1267 S. 1 RVO
Fundstellen
- BSGE 33, 105 - 105
- NJW 1972, 78 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Enkel hat keinen Anspruch auf Waisenrente, wenn er ursprünglich zwar in den Haushalt der Großeltern oder eines Großelternteils aufgenommen war, die Wohn- und Lebensgemeinschaft aber vor Eintritt des Versicherungsfalles ohne Aussicht auf ihre Wiederherstellung beendet wurde. An diesem Ergebnis wird dadurch nichts geändert, daß der Enkel später in den Haushalt des überlebenden Großelternteils aufgenommen wird (Abgrenzung zu BSG 26.06.1969 4 RJ 137/68= BSGE 29, 294).