Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.03.1986, Az.: II ZR 141/85

GmbH-Geschäftsführer; Aufklärungspflichten; Warenterminoptionen; Entlastungsbeweis; Kausalität der Pflichtverletzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.03.1986
Aktenzeichen
II ZR 141/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13567
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1986, 1292-1293 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Umfang der Aufklärungspflicht einer GmbH, die Londoner Warenterminoptionen vermittelt.

2. Hat der GmbH-Geschäftsführer bewußt verhindert, daß der Käufer über Höhe und Bedeutung der Londoner Optionsprämie aufgeklärt wurde, trägt er hinsichtlich der Ursächlichkeit die Beweislast. Er muß beweisen, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung eingetreten wäre.