Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.03.1986, Az.: II ZR 141/85
GmbH-Geschäftsführer; Aufklärungspflichten; Warenterminoptionen; Entlastungsbeweis; Kausalität der Pflichtverletzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.03.1986
- Aktenzeichen
- II ZR 141/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13567
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1986, 1292-1293 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Umfang der Aufklärungspflicht einer GmbH, die Londoner Warenterminoptionen vermittelt.
2. Hat der GmbH-Geschäftsführer bewußt verhindert, daß der Käufer über Höhe und Bedeutung der Londoner Optionsprämie aufgeklärt wurde, trägt er hinsichtlich der Ursächlichkeit die Beweislast. Er muß beweisen, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung eingetreten wäre.