Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1989, Az.: 4 AZR 39/89
Eingruppierung eines Meisters; Technische Angestellte; Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Leiter großer Instandsetzungsbereiche; Vielschichtig strukturierte Bereiche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.04.1989
- Aktenzeichen
- 4 AZR 39/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 10097
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Siegburg 18.03.1988 - 4 Ca 2387/87
- ArbG Siegburg 18.03.1988 - 4 Ca 2387/88
- LAG Köln - 06.10.1988 - AZ: 10 Sa 601/88
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- RdA 1989, 311
- VR 1990, 359
- ZTR 1989, 398
Amtlicher Leitsatz
(Eingruppierung von Meister)
1. Technische Angestellte mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit sind u.a. Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen; liegen diese Voraussetzungen vor, ist die besondere Verantwortung gegeben und nicht noch zusätzlich zu prüfen.
2. Vielschichtig strukturierte Bereiche liegen vor, wenn die Arbeit von mindestens drei Gewerken zu koordinieren ist, denen jeweils ein Meister vorsteht. Dieser Leiter kann auch einer dieser drei Meister sein, der selbst einem Gewerk vorsteht.
3. Der vielschichtig strukturierte Bereich muß zusätzlich noch groß sein, was nicht mit der vielschichtigen Struktur begründet werden kann.