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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.03.1976, Az.: 2 AZR 620/74

Wahlbewerber; Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber; Beginn; Mindestzahl von Stützunterschriften

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.03.1976
Aktenzeichen
2 AZR 620/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 31.07.1974 - 7 (6) Sa 223/74

Fundstellen

  • BAGE 28, 30 - 40
  • AiB 2006, 109 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1976, 1335-1337 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1652-1655 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG für Wahlbewerber beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und für diesen Wahlbewerber ein Wahlvorschlag vorliegt, der die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist. Auf die Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand kann für den Beginn des Kündigungsschutzes nicht abgestellt werden.