Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.03.1976, Az.: 2 AZR 620/74
Wahlbewerber; Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber; Beginn; Mindestzahl von Stützunterschriften
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.03.1976
- Aktenzeichen
- 2 AZR 620/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10025
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 31.07.1974 - 7 (6) Sa 223/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 28, 30 - 40
- AiB 2006, 109 (amtl. Leitsatz)
- DB 1976, 1335-1337 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 1652-1655 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG für Wahlbewerber beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und für diesen Wahlbewerber ein Wahlvorschlag vorliegt, der die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Mindestzahl von Stützunterschriften aufweist. Auf die Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand kann für den Beginn des Kündigungsschutzes nicht abgestellt werden.