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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1968, Az.: VII ZR 142/66

Arbeiten bei einem Bauwerk; Bauplan; Statische Berechnung; Lieferung von Fertigbauteilen; Verlegeplan

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.03.1968
Aktenzeichen
VII ZR 142/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 11002
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1968, 799 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1968, 485 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 1087 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Es handelt sich um Arbeiten bei einem Bauwerk, wenn ein Unternehmer aufgrund des Bauplanes und einer von ihm angefertigten statischen Berechnung hergestellte Fertigbauteile sowie einen Verlegeplan liefert. Dies gilt auch für den Fall, daß er den Einbau nicht selbst vornimmt.

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