Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1968, Az.: VII ZR 142/66
Arbeiten bei einem Bauwerk; Bauplan; Statische Berechnung; Lieferung von Fertigbauteilen; Verlegeplan
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.03.1968
- Aktenzeichen
- VII ZR 142/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 11002
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1968, 799 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1968, 485 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1968, 1087 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Es handelt sich um Arbeiten bei einem Bauwerk, wenn ein Unternehmer aufgrund des Bauplanes und einer von ihm angefertigten statischen Berechnung hergestellte Fertigbauteile sowie einen Verlegeplan liefert. Dies gilt auch für den Fall, daß er den Einbau nicht selbst vornimmt.
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