Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.03.1996, Az.: 2 BvR 222/96
Strafvollzug; Elektronische Schreibmaschine; Gefährlichkeit; Besitzrecht
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 24.03.1996
- Aktenzeichen
- 2 BvR 222/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12494
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1997, 427
- NStZ-RR 1996, 252-254 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Auffassung, daß schon die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten innewohnende Gefährlichkeit (hier: elektronische Schreibmaschine mit Textspeicher) ein Besitzrecht i. S. des § 70 I StVollzG nach II der Bestimmung ausschließe, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.