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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.03.1996, Az.: 2 BvR 222/96

Strafvollzug; Elektronische Schreibmaschine; Gefährlichkeit; Besitzrecht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.03.1996
Aktenzeichen
2 BvR 222/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12494
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1997, 427
  • NStZ-RR 1996, 252-254 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Auffassung, daß schon die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten innewohnende Gefährlichkeit (hier: elektronische Schreibmaschine mit Textspeicher) ein Besitzrecht i. S. des § 70 I StVollzG nach II der Bestimmung ausschließe, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.