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Anlage 2 BestG NRW

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Amtliche Abkürzung
BestG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2127

Anlage 2
(zu § 17)

Leichenpass
Die nach Vorschrift eingesargte Leiche oder Totgeburt der/des
am 1)............................geboren und
am........................ 20...
in..........................................................................
(Ort)
an..........................................................................
(Todesursache) 2)
verstorbenen................................................................
(Familienname [Ehename], ggf. Geburtsname; Vorname)
soll mittels 3) .....................von.............................
über ................................nach ...........................
zur Bestattung befördert werden.
Alle Behörden der Länder, auf deren Gebiet die Leiche oder Totgeburt befördert werden soll, werden gebeten, den Sarg frei und ungehindert passieren zu lassen.
............................................, den....................20 ...
(Siegel)..............................
(Örtliche Ordnungsbehörde)
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1)Bitte ausfüllen, soweit möglich
2)Die Todesursache soll auch in englischer oder französischer Sprache oder im WHO-Zahlencode für die internationale Klassifizierung der Krankheiten angegeben werden. Falls die Todesursache aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht offen angegeben werden soll, ist eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Todesursache in verschlossenem Umschlag beizufügen.
3)Angabe des Beförderungsmittels.