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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.01.1973, Az.: V ZR 115/70

Widerrufsrecht; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Stellvertretung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.01.1973
Aktenzeichen
V ZR 115/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1973, 460

Redaktioneller Leitsatz

Für den Widerruf bedarf es keiner Begründung. Aus dem Widerruf muß aber deutlich werden, daß der Widerrufende den Vertrag infolge fehlender Vertretungsmacht nicht als wirksam stehen lassen will.