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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.05.1971, Az.: 3 RK 49/68

Krankenversicherungspflicht; Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis; Gesamtjahresverdienst; Versicherungspflichtgrenze

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.05.1971
Aktenzeichen
3 RK 49/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10828
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 33, 12 - 12
  • BB 1971, 915
  • DB 1971, 2488 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Ein Angestellter, der zugleich eine selbständige Tätigkeit iS des RVO § 166 ausübt, ist nicht krankenversicherungspflichtig, wenn sein regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst als Angestellter und sein regelmäßiges Jahreseinkommen als Selbständiger zusammengerechnet die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze überschreitet.