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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.12.1978, Az.: VI ZR 159/77

Verjährungsunterbrechung; Mitversicherter Fahrer; Abschlagzahlung; Anerkenntnis; Deckungsschutz; Höchstgrenze

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.12.1978
Aktenzeichen
VI ZR 159/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11476
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamm

Fundstellen

  • DAR 1979, 218
  • MDR 1979, 482-483 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 866-868 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 56, 246

Redaktioneller Leitsatz

Die Verjährung der gegen den mitversicherten Fahrer persönlich begründeten Ansprüche aus unerlaubter Handlung werden nicht durch das in den Abschlagszahlungen liegende Anerkenntnis des Versicherers unterbrochen, wenn der Versicherer zwar zum einen den Deckungsschutz versagt, es zum anderen aber übernimmt, bis zur Höchstgrenze des für den Halter geltenden § 12 StVG zu haften.