Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.12.1978, Az.: VI ZR 159/77
Verjährungsunterbrechung; Mitversicherter Fahrer; Abschlagzahlung; Anerkenntnis; Deckungsschutz; Höchstgrenze
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.12.1978
- Aktenzeichen
- VI ZR 159/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11476
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Hamm
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DAR 1979, 218
- MDR 1979, 482-483 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 866-868 (Volltext mit amtl. LS)
- VRS 56, 246
Redaktioneller Leitsatz
Die Verjährung der gegen den mitversicherten Fahrer persönlich begründeten Ansprüche aus unerlaubter Handlung werden nicht durch das in den Abschlagszahlungen liegende Anerkenntnis des Versicherers unterbrochen, wenn der Versicherer zwar zum einen den Deckungsschutz versagt, es zum anderen aber übernimmt, bis zur Höchstgrenze des für den Halter geltenden § 12 StVG zu haften.