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§ 2 PresseG - Zulassungsfreiheit

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Presse (Pressegesetz)
Redaktionelle Abkürzung
PresseG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
225-a-1

Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes der Presse bedarf keiner Zulassung.