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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.08.1984, Az.: 2 BvR 961/84

Ablehnung ; Beweisantrag; Willkürverbot

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.08.1984
Aktenzeichen
2 BvR 961/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11744
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1985, 35

Redaktioneller Leitsatz

1. Wird ein Beweisantrag unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensverzögerung abgelehnt, stellt dies keinen Verstoß gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren dar.

2. Dies gilt erst recht, wenn das Beweismittel nicht näher bezeichnet wird.