Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.08.1984, Az.: 2 BvR 961/84
Ablehnung ; Beweisantrag; Willkürverbot
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.08.1984
- Aktenzeichen
- 2 BvR 961/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11744
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ 1985, 35
Redaktioneller Leitsatz
1. Wird ein Beweisantrag unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensverzögerung abgelehnt, stellt dies keinen Verstoß gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren dar.
2. Dies gilt erst recht, wenn das Beweismittel nicht näher bezeichnet wird.